Keine Angst vor Inkasso

Viele Menschen bekommen regelrecht Angst, wenn sie ein Schreiben von einem Inkasso bekommen. Andere wiederum reagieren äußerst aggresiv. Es gibt einige „schwarze Schafe“ in dieser Branche und diese haben für ziemlichen Wirbel gesorgt. In der Regel sind seriöse Inkasso-Unternehmen besser als ihr Ruf.

Jedes „echte“ Inkassounternehmen muss eine gerichtliche Zulassung, also eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz haben. Diese Zulassung sollte im Briefkopf ersichtlich sein und/oder auf Verlangen vorgezeigt werden. Erteilt wird diese Erlaubnis vom Gerichtspräsident. Das Gerichtspräsidium beaufsichtigt die zugelassenen Inkasso-Unternehmen.

Ist ein Inkasso-Büro besonders auffällig und besteht der Verdacht auf unzulässige Methoden, droht der Verlust der gesetzlichen Zulassung und Berufsverbot.

Normalerweise übernehmen Inkasso-Büros nur unbestrittene Forderungen. Sofern die Forderung noch im vorgerichtlichen Stadium ist, und der Schuldner Einwände dagegen hat, wird das Inkasso nicht weiter agieren. Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung von einem Inkasso erhalten und besteht diese Forderung nicht zu Recht, ist ein schriftlicher Einwand an das einfordernde Inkasso-Büro zu schicken. Diese geben den Einwand an den Gläubiger weiter, damit dieser die Forderung im Zusammenhang mit Ihrer Begründung erneut überprüft. Wird dabei festgestellt, dass die Forderung rechtens ist, wird erneut über das Inkasso-Büro angemahnt, mit der Begründung, dass die Forderung zu Recht besteht. Weigert sich der Schuldner weiterhin zu zahlen, wird die Forderung an einen Rechtsanwalt übergeben. Lt. Gesetz dürfen Inkasso-Unternehmen nur außergerichtlich Geld eintreiben. Nicht selten sind Inkasso-Unternehmen deshalb unter anwaltlicher Führung und alles erfolgt sozusagen aus einer Hand.  Wen wundert es da, dass das eintreibende Inkasso-Büro die gleiche Adresse wie später der Gläubiger-Anwalt hat?! Ein Schelm wer Böses dabei denkt. 😉

Ist die Forderung allerdings bereits tituliert, also durch einen Vollstreckungsbescheid gesetzlich festgestellt und sind die gesetzlichen Widerspruchsfristen abgelaufen, kann kein Einwand mehr erfolgen. Aber auch hier ist meist eine Einigung (Ratenzahlung oder Vergleich) möglich, mit der Alle leben können.

Im Übrigen steht nicht gleich ein „Geldeintreiber“ bei Ihnen vor der Tür, sondern der erste Kontakt erfolgt per Post. Der Inkasso-Betrieb muss zuerst die Forderung schriftlich erläutern und um Zahlung bitten.

Also nicht erschrecken, wenn Sie Post von einem Inkasso-Büro erhalten und meist lassen sich Kompromisse finden.

Inkasso-Kostenfalle

Die anfallenden Inkasso-Kosten sind vom Schuldner zu tragen. Eine 100%ige Kostenordnung gibt es nicht und zur Berechnung dienen die Anwaltsgebühren für den außergerichtlichen Bereich.

Wegen zu hoher Gebühren gibt es häufig Probleme mit Inkassounternehmen. Es gibt Fälle, in denen die Eintreibungsgebühren höher liegen, als bei einem Anwalt. Da werden schon einige Posten angegeben, die nicht notwendig sind, wie z. B. Ermittlungskosten. In seltenen Fällen erhöhen sich auch fast unbemerkt die ursprünglichen Forderungen.

Wenn sich ein Schuldner nicht sicher ist, kann er die Forderung dem Verbraucherschutz oder Anwalt vorlegen und die Gebühren prüfen lassen.

Von vielen Schuldnern wird auch nur die „Hauptforderung“ bezahlt und die angefallenen Gebühren werden einfach nicht berücksichtigt. Keine Sorge, niemand wird Ihnen deshalb drohen. Entweder Sie bekommen noch nachträglich eine Rechnung über die ausstehenden Gebühren, oder Sie hören nie mehr etwas. Einen Versuch ist es allemal wert. 😉