Inkasso-Außendienst kommt Sie besuchen

Immer häufiger erfolgen Besuche von Inkasso-Außendienst-Mitarbeitern. Die Erfolgsaussichten auf Zahlungen sind dadurch größer, als nur auf dem Postweg. Es soll mit den Schuldnern vor Ort eine Lösung zur Bezahlung der Forderung gefunden werden. Ein Besuchsgrund ist auch, ein Schuldanerkenntnis unterschreiben zu lassen und sich ein Bild vom persönlichen Umfeld des Schuldners zu machen.

Sie sind keinesfalls gesetzlich verpflichtet, einen Inkasso-Mitarbeiter in Ihre Wohnung zu lassen. Der Mitarbeiter des Inkasso hat im Gegensatz zum Gerichtsvollzieher keinerlei Befugnisse. Aber falls gegen die Forderung noch kein vollstreckbarer Titel vorliegt, ist der Inkasso-Außendienst oft die letzte Instanz, bevor der Mahnbescheid beantragt wird.

Inkasso-Mitarbeiter sind sehr gut geschult und darauf getrimmt, dem Schuldner ein schlechtes Gewissen einzureden und sich dann als eine Art helfender Wohltäter hinzustellen. Lassen Sie sich unter keinen Umständen dazu drängen etwas zu unterschreiben, nur damit Sie den Inkasso-Mitarbeiter schnell wieder los haben. Sagen Sie freundlich aber bestimmt, dass Sie keinen Besuch wünschen und sich entweder selbst telefonisch beim Inkasso-Betreiber melden, oder Sie möchten eine schriftliche Information haben. Wenn der Außendienstler von Ihnen aufgefordert wird zu gehen, hat er das auch umgehend zu tun, ansonsten kann ein Strafantrag gestellt werden. Wenn Sie ein generelles Hausverbot aussprechen, darf auf keinen Fall mehr ein Besuch des Mitarbeiters erfolgen. Tut er es dennoch, kann eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt werden.

Aber nicht alle Inkasso-Außendienstler sind skrupellos, es gibt auch kundenorientierte. Allerdings sollte auch hier nichts unterschrieben werden, genausowenig wie Sie Unterlagen zur Einsicht geben sollten.


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