So werden Schuldner abgezockt.

Im Internet sprießen alle Arten von „Schuldenberatungen“ wie die sprichwörtlichen Pilze aus dem Boden.

In deren Werbung sind Schulden gar kein Problem und alles wird absolut easy. Erst wird oft mit einem Kredit ohne Schufa-Auskunft geworben und/oder mit einer professionellen Betreuung und der Schuldner müsse sich um nichts mehr kümmern.

In vielen Fällen tappt man aber in eine üble Falle. Die Vorgehensweise ist fast immer identisch. Entweder kommt jemand von der Schuldenberatung zu Ihnen ins Haus, oder vereinbart einen Termin in seinem Büro. Der Schuldenberater wirkt freundlich und hilfsbereit. Endlich hat man jemanden gefunden, der sich wirklich um alles kümmert – glaubt man. Der freundliche Berater sichtet alle Unterlagen und zählt die Schulden zusammen. Dass alleine schon für diese Dienstleistung einige Hundert Euro anfallen, wird verschwiegen. Der Schuldenberater setzt einen sogenannten „Beratungsauftrag“ auf, den der Schuldner unterschreiben muss und alle Probleme sind erledigt. Jetzt kann der Schuldenberater mit den Gläubigern über Vergleiche verhandeln. Allerdings wird an die Gläubiger nur ein Angebot geschickt und das ohne weitere Erklärungen. Selbstverständlich nur gegen weitere Gebühren.

Im nächsten Schritt erhält dann der Schuldner ein Ratenangebot und das meist ohne nähere Erläuterungen. Jetzt ist die Falle zugeschnappt. Zu der eigentlichen Schuldensumme sind künftige Verwaltungskosten und die bisher angefallenen Gebühren aufaddiert worden. Zudem hat der Schuldner mit der Unterschrift auf dem Beratungsauftrag auch einen teuren und längeren Betreuungsvertrag geschlossen.

Der Schuldner fängt an jetzt pünktlich seine Raten zu zahlen und ist froh, dass jetzt alles abgewendet wurde und nichts passiert, solange er immer zahlt. Von wegen… Viele Gläubiger betreiben die Zwangsvollstreckung weiter und plötzlich steht der Gerichtsvollzieher vor der Türe. Nicht nur, dass der Schuldner die hohe Forderung bezahlen muss, er hat noch zusätzlich einen Schmarotzer in Form des Schuldenberaters an sich kleben. Dieser will aufgrund seines Beratervertrages monatliche Zahlungen. Sollte der Schuldner keine Möglichkeit mehr haben die Raten zu bezahlen, ist der nächste Schritt ein Insolvenzverfahren.

Ist das Inso-Verfahren durchgelaufen, folgt die Restschuldbefreiung. Die Restschuldbefreiung kann allerdings nur beantragt werden, wenn zuvor ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch stattgefunden hat. Es ist zu beachten, dass dieser Versuch nur über eine dafür zugelassene Stelle möglich ist. Die meisten der dubiosen Schuldenberater aus dem WWW haben diese Zulassung aber nicht.


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