Offenbarungseid – eidesstattliche Versicherung

Die eidesstattliche Versicherung (EV) wird beim Gerichtsvollzieher abgelegt. Alle Vermögenswerte müssen komplett und offen dargelegt werden incl. Versicherungen und Sparverträge.

Der Gerichtsvollzieher hat in der Regel einen Vordruck dabei und er stellt auch alle Fragen. Der Schuldner bestätigt mit seiner Unterschrift, dass alle Angaben wahrheitsgemäß erfolgt sind. Wird etwas bewusst verschwiegen, oder falsche Angaben gemacht, kann gegen den Schuldner geklagt werden.

Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird in der SCHUFA registriert und das mindert die Kreditwürdigkeit recht stark. Werden nach Ablegen des Offenbarungseides neue Schulden gemacht, kann gegen den Schuldner geklagt werden. Mit Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist dem Schuldner bekannt, dass er mehr oder weniger zahlungsunfähig ist. Neue Schulden sind dann als Betrugsfall zu sehen.

Sollte sich der Schuldner weigern den Offenbarungseid abzulegen, kann der Gerichtsvollzieher einen sogenannten „Haftbefehl“ erwirken. Nimmt der Schuldner einen letzten Termin zur Abgabe EV erneut nicht wahr, kann durch den Gerichtsvollzieher verhaftet werden. Nach dem Erlass auf einen Haftbefehl kann der Schuldner jederzeit die EV ablegen und so einer Haftstrafe entgehen.

Es besteht die Möglichkeit den Termin zur Abgabe der EV um 6 Monate zu verschieben. Vorausgesetzt ist, dass der Schuldner glaubhaft versichert, die Forderung an den Gläubiger innerhalb dieser 6 Monate zu zahlen. In der Regel reicht schon eine Anzahlung aus, dass der Termin verschoben wird. Wenn möglich, ist dies der bessere Weg, denn die EV hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und ist auch für diesen Zeitraum in der SCHUFA eingetragen. Mitunter könnte dies zu Problemen führen z. B. bei Wohnungswechsel etc. wo eine SCHUFA-Auskunft verlangt wird.

Ist der Schuldner nach Ablauf der EV weiter zahlungsunfähig und die Forderung wurde nicht getilgt, wird der Gerichtsvollzieher erneut mit dem Forderungseinzug beauftragt.

Der Schuldner muss nicht für jeden Gläubiger extra einen Offenbarungseid abgeben. Einmal innerhalb von 3 Jahren die EV abgelegt, gilt für alle Schulden und Gläubiger.

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