Gerichtsvollzieher und Pfändungen

Was ist eine Pfändung?

Jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme muss der Gläubiger selbst in die Wege leiten, nicht das Gericht.

Es gibt eine ganze Reihe von Pfändungen:
• Lohnpfändung
• Gehaltspfändung
• Kontopfändung
• Sachpfändung (bewegliche Wertgegenstände)
• Taschenpfändung (Bargeld)
• Immobilien-Zwangsversteigerung

Alle Pfändungen sind generell von einem Gerichtsvollzieher durchzuführen.

Gut zu wissen – Der Gerichtsvollzieher braucht seine Besuche nicht anzumelden

Nach zwei vergeblichen Versuchen darf er sich gewaltsam Zutritt verschaffen. Das hat zur Folge, dass sich Ihre Kosten weiter erhöhen.
Das bedeutet aber auch, dass er sich in Ihren Räumen ungestört umsehen und pfänden kann, falls gerade niemand anwesend ist.

 

Muss ich den Gerichtsvollzieher eigentlich in Ihre meine Wohnung lassen?

Rein rechtlich ist es so, dass Sie den Gerichtsvollzieher beim ersten Mal nicht in Ihre Wohnung lassen müssen. Lassen Sie ihn bei seinem zweiten Besuch ebenfalls nicht in die Wohnung, oder Sie sind nicht erreichbar, kann der Gerichtsvollzieher eine „Durchsuchungsanordnung“ erwirken. Er hat dann die Möglichkeit sich mit einem Schlüsseldienst (auch Polizei) Zutritt zu Ihrer Wohnung zu verschaffen. Die Kosten hierfür sind vom Schuldner zu tragen.

Share: