Bürgschaft übernehmen

Im Grunde sollten Sie niemals bürgen. Falls der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr zahlt, aus welchen Gründen auch immer, muss der Bürge die komplette Forderung mit allen Nebenkosten zahlen und hatte persönlich nichts von dem Kredit. Auch bei der Bürgschaft für Freunde und Verwandte sind oft böse Überraschungen dabei. Die Rechtsanwälte können Ihnen etliche Beispiele liefern, wie es nicht geklappt hat.

Vor allem Banken fordern, immer wenn es möglich ist, einen Bürgen und das auch, wenn der Kreditnehmer Sicherheiten stellen muss.

Aber es gibt aber auch sittenwidrige Gründe um die Bürgschaft abzuschütteln.

-> Wenn Sie mittellos waren, als Sie die Bürgschaft eingegangen sind. (vgl. BVG 1 BvR 567/89, BGH IX ZR 333/95, BGH XI ZR 248/99)
-> Wenn die Bank Sie zum Bürgen macht, obwohl bekannt war, dass Sie vermögenslos sind. Allerdings besteht die Option, dass Sie etwas erben. Ist der Erbfall noch nicht eingetreten, darf man Sie nicht zur Zahlung heranziehen. (vgl. BGH IX ZR 69/96)
-> Bei großer Schwankung zwischen Bürgschaftssumme und Ihrem Einkommen (vgl. BGH IX ZR 198/98)
-> Wenn Sie keinen direkten Vorteil aus der Kredit-Summe hatten. Kauft sich der Partner z. B. ein Auto und sie bürgen, haben selbst aber keinen Führerschein.
-> Wenn der Kreditsachbearbeiter feststell, dass Sie keine Ahnung von der Materie haben und Sie dennoch bürgen lässt. (vgl. BGH IX ZR 227/93)
-> Der Gläubiger setzt Sie unter Druck, wenn Sie nicht unterschreiben…

Das Gute daran: auch ein Bürge kann eine Verbraucher-Insolvenz beantragen. Er hat auch die Möglichkeit Vergleiche mit dem Gläubiger auszuhandeln.