Verjährungsfristen bei Schulden / Forderungen

Wichtige Verjährungsfristen bei Schulden und Forderungen

Nachtrag am 31.5.2021 – Überblick der Verjährungsfristen im BGB

Art des AnspruchsFristbeginnFrist
Gewährleistungsanspruxh bei einem KaufGewährleistungsanspruxh bei einem Kauf2 Jahre
Rückfoderungsansprüche z. B. aus Kreditgebühren oder Kautionsrückzahlungmit Ablauf des Entstehungsjahres10 Jahre
Kaufpreis, Werklohn, Arbeitslohnmit Ablauf des Entstehungsjahres3 Jahre
Verbindlichkeiten aus Kaufverträgen, Mietverträgen sowie aus Dienst- und Werkverträgenmit Ablauf des Entstehungsjahres
3 Jahre
Rechte aus einem GrundstückTag der Entstehung des Anspruchs10 Jahre
rechtskräftige Forderungen aus Urteil oder Vollstreckungsbescheid Tag der Rechtskraft30 Jahre
Forderungen aus vollstreckbaren Vergleichen oder UrkundenEntstehung des Dokuments30 Jahre
Forderungen, die zur Insolvenztabelle festgestellt wurden
Tag der Feststellung durch den Insolvenzverwalter30 Jahre
Schadensersatzansprüche z. B. aus KörperverletzungTag der Verletzungshandlung30 Jahre
Herausgabeansprüche eines EigentümersTag der Entstehung des Anspruchs
30 Jahre
Rechte aus einem Grundstück
Tag der Entstehung des Anspruchs10 Jahre

Im Zivilrecht beschreibt Verjährung die zeitliche Grenze, nach der ein Gläubiger nichts mehr von seinem Schuldner einfordern kann. Die Verjährungsfristen hängen von der Art des Anspruches ab. Ist eine Forderung allerdings schon tituliert, gilt dieser Titel 30 Jahre. Hier eine kleine Auswahl der einzelnen Sachverhalte:

Abonnement: 3 Jahre
Anwaltshonorar: 3 Jahre
Architektenhonorar: 3 Jahre
Arztrechnung: 3 Jahre
Autovermieter: 3 Jahre
Baumängel: 5 Jahre
Beförderungsleistungen wie Bus oder Taxi: 3 Jahre
Darlehen Rückzahlung: 3 Jahre
Darlehen Zinsen: 3 Jahre
Dienstleistungsrechnung: 3 Jahre
Fahrgeld: 3 Jahre
Finanzamt Steuerforderungen: 5 Jahre
Gaststättenrechnung: 3 Jahre
Gerichtskasse: 4 Jahre
Grundstücksübertragung: 10 Jahre
Handwerkerrechnung: 2-5 Jahre
Hotelrechnung: 3 Jahre
Kaufpreis-Forderung bei beweglichen Sachen: 3 Jahre
Kaufpreis-Forderung bei Grundstücken: 10 Jahre
Krankenhausrechnung: 3 Jahre
Kredit-Rückzahlung: 3 Jahre
Leasing-Raten: 3 Jahre
Lohn und Gehalt: 3 Jahre
Makler-Provision: 3 Jahre
Miete: 3 Jahre
Mietkaution-Rückzahlung: 3 Jahre
Mietnebenkosten-Nachforderung: 1 Jahr
Mitgliedsbeitrag: 3 Jahre
Naturgebühren: 3 Jahre
Pachtzahlung: 3 Jahre
Rechtsanwalthornorar: 2 Jahre
Reisevertrag: 3 Jahre
Reparaturrechnung: 2 Jahre
Sachverständigen-Gebühren: 3 Jahre
Schadenersatz: 3 Jahre
Schmerzensgeld: 3 Jahre
Steuerberaterhornorar: 3 Jahre
Sozialversicherungs-Beitragrückstand: 3 Jahre
Sozialversicherung-Beitragsrückstand, wenn vorsätzlich: 30 Jahre
Tantiemen: 3 Jahre
Telefonrechnung: 3 Jahre
Unterhalt: 3 Jahre
Verkehrsunfall: 3 Jahre
Zinsen: 3 Jahre
Werbevertrag: 2-3 Jahre
Zölle, wenn nicht hinterzogen: 1 Jahr