Pfändung – Gerichtsvollzieher

Ich werde öfter gefragt, ob ein Gerichtsvollzieher auch wertvolle und luxuriöse Dinge pfänden darf.

Ja, das darf und wird er. Jeder Gerichtsvollzieher wird sich darüber ganz besonders freuen. Das können teure Technik-Geräte, Kleidung, Autos und manchmal sogar Tiere wie. z. B. teure Reitpferde sein. Bei Technik und Kleidung ist es eine sogenannte Austauschpfändung. Hat man z. B. einen hochwertigen Fernseher, kann dieser durch ein billiges Austausch-Objekt ersetzt werden. Genauso ist es z. B. auch bei Pelzmänteln. Hat man keinen anderen Wintermantel, wird der Pelzmantel ebenfalls durch ein günstiges Austausch-Objekt ersetzt. Pech allerdings, wenn man noch einen alten Wintermantel irgendwo hat. Da gibt es natürlich nichts zum Austausch.

Allerdings ist der Gerichtsvollzieher machtlos, wenn diese Artikel dem Schuldner nicht gehören. Dies kann relativ einfach nachgewiesen werden. Eine Auflistung aller Gegenstände mit Unterschrift des Eigners (können auch Kinder und Ehegatten sein) reicht aus und dürfen nicht gepfändet werden. Am Besten noch, dass Rechnungen etc. auf die Eigner ausgestellt wurden. Bei Bargeld ist es ähnlich. Alles in einen Umschlag mit dem Namen des Eigners darauf und so ist auch dieses Geld nicht pfändbar. Aber bitte darauf achten, dass der Ehegatte etc. nicht auch eine Pfändung laufen hat, sonst war es das.