Achtung Sammelbesteller

Sammelbesteller sind niemals out und es werden immer wieder gesucht. Einfach mal bei google „Sammelbesteller gesucht“ eingeben und staunen.

Allerdings gibt es verschiedene Arten von Sammelbestellern. Es gibt sogar Jobangebote für Sammelbesteller und hier ein kleiner Ausschnitt einer Job-Plattform


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Von solchen Angeboten schön die Fingerchen weglassen. Das sind zu 100% Abzocke. Bei diesen Anzeigen geht es um diese Binär-Abzocke. Dass sowas als toller Job angeboten wird ist schlicht und ergreifend eine betrügerische Abzocke. Eine Frechheit, dass sowas unter der Jobvergabe für Sammelbesteller steht.

Fakten für diese üble Abzocke sind generell diese Aussagen:

Schnell viel Geld machen…finanzielle Unabhängigkeit…legal.

Keine Erfahrung/Vorkenntnisse notwendig.

Kommen wir aber jetzt zu den „echten“ Sammelbestellern. Was ist das überhaupt und wie sind die Voraussetzungen. Nehmen wir jetzt als Beispiel den Otto-Versand und wie diese für Sammelbesteller werben.
https://www.otto.de/shoppages/service/orderpartner
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Damit aber nicht genug. OTTO-Partner sparen auch bei den Versandkosten: statt regulär 5,95€ zahlen sie nur 2,95€.

Das Prinzip ist ganz einfach: je mehr Sie für Ihre Freunde und Bekannte in einem Jahr bestellen, umso höher fällt im nächsten Jahr Ihre Provision für Sie aus – und bei OTTO ist für jeden Geschmack das Passende dabei. Schauen Sie selbst, es lohnt sich.

Liest sich ja nicht so schlecht, würde ich mal sagen. Voraussetzung um Sammelbesteller zu werden, ist eine saubere Schufa. Je größer Ihre Bestell-Gemeinde ist, desto mehr springt dabei heraus. Voraussetzung allerdings ist, dass Sie sich auf jeden Mitbesteller zu 100% verlassen können, was die Zahlungen betrifft.

Wichtig! Vor Beginn der Tätigkeit, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Beachten Sie auch die Unterscheidung zwischen Gewerbe- und Finanzamt. Das Finanzamt überprüft keine Gewerbeanmeldung. Für diese ist es ausschlaggebend, dass die Einkünfte in der Steuererklärung aufgeführt werden. Anders beim Amt für Gewerbeangelegenheiten. Hier besteht die gesetzliche Pflicht, das Gewerbe anzumelden.

Ich kenne 2 Sammelbesteller persönlich, die das schon seit etlichen Jahren machen. Die haben sich schon ein schönes Sümmchen dazu verdient. Allerdings wissen die ganz genau wie dieses Geschäft läuft und eine zu soziale Einstellung sollte man nicht haben.

Die ganz genauen Erläuterungen von den Pflichten finden Sie hier https://www.aga.de/fileadmin/user_upload/TeamMittelstand/JobCard/JobCard-Allgemeine-Geschaeftsbedingungen.pdf.

Grobe Auflistung der Pflichten:

Kundenbetreuer | Ansprechpartner

Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation

Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich

Haftung | Vertragsverstöße

Laufzeit | Kündigung des Vertragsverhältnisses

und noch einiges mehr…

Sollte es Problem mit den Bestellern geben und diese nicht mehr zahlen,  haftet der Sammelbesteller nicht.

Allerdings ist der Sammelbersteller für das Geldeintreiben zuständig.

Jeder Sammelbesteller hat in der Regel einen Bezirksleiter bzw. Sammelbesteller-Betreuer. Oder man kann sich auch direkt an das Versandhaus wenden. Dort die Daten der Kunden angeben, welche nicht zahlen und eine Abtretungserklärung abgeben. Damit holt sich das Versdandhaus das Geld direkt vom Mitbesteller. Damit aber nicht zu lange warten und noch vor der ersten Mahnung tätig werden.

Es kann mit diesen Kunden keine weitere Zusammenarbeit für den Sammelbesteller erfolgen. Nicht selten gibt es dann auch private Verfeindungen, da in der Regel die Besteller Freunde, Bekannte und Verwandte des Sammelbestellers sind. Auf jeden Fall bereits im Vorfeld darauf hinweisen, dass es kein Verhandeln gibt, wenn ein Besteller zahlungsunfähig wird.

Bevor Sie jetzt in Erwägung ziehen Sammelbesteller zu werden, bitte genau informieren. Je nachdem wie groß die Besteller-Gruppe ist, kann es ganz schön aufwändig werden.




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