Schulden – Onlinewarnungen

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, sondern basiert auf eigenen Erfahrungswerten.

Gerade Menschen mit Schulden sind für fast alle  WWW Abzocker und Online-Betrüger das wichtigste Klientel. In diesem Artikel sind die häufigsten betrügerischen Abzocken erwähnt.

Es ist nicht immer einfach Betrug von übler Abzocke zu unterscheiden. Da sind uns die USA weit voraus und nicht so großzügig in der Unterscheidung. Es bleibt zu hoffen, dass sich diesbezüglich auch endlich in Deutschland etwas ändert. Bekanntlich stirbt die Hoffnung ja zuletzt. 🙂

Für Nutzer mag alles wie Betrug wirken. Allerdings gibt es klare juristische Unterscheidungen. Derzeit boomt es mal wieder mit allen möglichen Abzocken und täglich werden die Postfächer zugemüllt. Binäre Optionen (die Werbung dafür ist in den USA gesetzlich verboten), Handel mit Krypto-Währungen, Gewinn-Gutscheine von allen möglichen Firmen, Single-Partnerschafts-Seiten, die ewige Jugend, das spielend zu erreichende Körpergewicht mit Traum-Body, der ehrliche Wahrsager, die kostenlose Gold-Mastercard mit einem 7.500 Euro Kredit, selbstverständlich schufafrei, der perfekte Seitensprung, oder die Garantie zum Millionär zu werden. Irgendwann klickt jeder einmal auf so eine Webseite. Auch ich bin einmal auf spezielle Cremes und das Traumgewicht hereingefallen.

Alles bisher aufgezählte fällt unter die Rubrik „Abzocke“, bis auf die Gold-Mastercard mit Kredit. Diese sehe ich persönlich als betrügerische Abzocke, sofern Sie nicht wussten, wie der genaue Ablauf ist.

Bei allen anderen dieser Abzocken kann in den allerseltensten Ausnahmen  von Betrug gesprochen werden.




Wenn ich hinterher nur Geld losgeworden bin ohne Millionär zu werden, anstatt ab- sogar zugenommen habe, der Wahrsager mich mit unsinnigem Zeugs versorgt hat, beim Seitensprung nur teure Telefonate entstanden sind, die Öl-Firmen nicht einmal geantwortet haben, meine Handy-Photos auf Plattformen verschimmeln, obwohl ich alles nach dem E-Book gemacht wurde, Boris Becker zu sehr vertraute mit seiner Börsen-Werbung, ist es kein Betrug. Zumindest dann nicht, wenn auf der Webseite darauf hingewiesen wurde, dass nicht immer von einem Erfolg auszugehen ist. Selbst dann nicht, wenn erwähnt wurde, dass man sogar grundsätzlich keinen Erfolg haben kann. Und glauben Sie mir…irgendwo steht das immer, auch wenn es kaum leserlich da versteckt ist, wohin man als Nutzer sowieso nicht hinscrollt. Es muss nämlich nicht zwingend unter den AGB’s stehen und meist sind es sowieso keine in Deutschland gehosteten Webseiten und bei com.-Seiten muss nicht einmal ein gültiges, personenbezogenes Impressum hinterlegt sein. Genau da fängt das falsche Nutzerverhalten schon an. Wenn schon solchen Seiten vertrauen, dann sollen diese mit einer de.-Domain ausgestattet sein und ein personenbezogenes Impressum haben. Wenn Sie da auf eine Abzocke hereingefallen sind, gibt es dank Impressum wenigstens einen Ansprechpartner, wo Sie ordentlich Dampf ablassen können.

Auch wenn Sie sich in allen diesen genannten Situationen mächtig ärgern, juristisch ist da nicht viel zu machen. Es kann lediglich unter „schlechten Erfahrungen“ abgelegt werden.

Bei betrügerischen Abzocken ist die Sachlage ein wenig anders. Sie erhalten z. B. plötzlich eine Rechnung über Leistungen, die Sie angeblich in Anspruch genommen haben. Da kann es um ein Abo gehen, eventuell Downloads, eine Bestellung oder diverse Dienstleistungen. Es ist nicht auszuschließen, dass Sie solche Webseiten besucht und sich da auch durchgeklickt haben. Ein einziger falscher Klick kann ausreichen, dass Sie etwas kostenpflichtiges dabei versehentlich bestätigt haben. Auch mir ist das schon passiert und ich bekam eine Rechnung von einem Download-Archiv für ein 2 Jahres-Abo für schlappe 198 Euro. Sie können den Anbieter mal im WWW suchen und mit Sicherheit, sind da genug andere Geschädigte unterwegs. Sollten Sie so eine Rechnung bekommen, machen Sie nichts. Der schlimmste Fehler, den Nutzer machen können, ist ein Widerspruch gegen so ein Abo oder Dienstleistung mit rückwirkender Kündigung. In diesem Fall räumen Sie nämlich juristisch ein, dass ein Vertrag geschlossen wurde. Die Verunsicherung bei den Nutzern ist groß und viele sind sogar noch dankbar, dass sie mit einer Vergleichszahlung wegkommen, obwohl sie wissentlich nie etwas in Anspruch genommen haben.

Sollten Sie auf einen Scam / Vorschussbetrug hereingefallen sein, gibt es einiges zu beachten. Bei Scam/Vorschussbetrug ist der Ablauf immer nahezu identisch. Als erstes wird ein Geldbetrag in Aussicht gestellt. Das geht von Erbschaften über Geschäftsvorschläge, Gewinne bis zu Kreditvergaben. Allerdings muss man, um in den Genuss des Geldes zu kommen, in finanzielle Vorleistung treten, z.B. Notargebühren, Schmiergelder, spezielle Versicherung… usw. Egal wie auch immer, man wird keinen einzigen Cent der versprochenen Summe zu sehen bekommen. Hat man erst einmal etwas gezahlt, wird so lange Geld von den Betrügern gefordert, bis wirklich gar nichts mehr zu holen ist. Dieser üble Betrug taucht in letzter Zeit wieder verstärkt auf. Oft schämt man sich, dass man überhaupt auf so etwas hereingefallen ist. Manche merken zum Glück gleich, dass es Betrug ist, wenn zum ersten mal Geld gefordert wird. Das Geld bekommen Sie nicht mehr zurück. Allerdings, wenn Sie den Cyber-Kriminellen bereits Ihre persönliche Daten und schlimmstenfalls auch noch eine Kopie des Personal-Ausweises geschickt haben, müssen Sie tätig werden. Mit Sicherheit werden diese Daten für weiteren Betrug verwendet. Nur durch eine polizeiliche Anzeige können Sie dem entgegen wirken, damit Sie nicht plötzlich selbst unwissentlich zum Betrüger werden.

Sie haben einen Job als Finanz- oder Paket-Agent angenommen. Von “Phishing” haben Sie bestimmt schon gehört. Da bekommt man unverlangt Emails, die angeblich von der eigenen Bank stammen und wird darin unter irgendeinem Vorwand aufgefordert, sich beim Onlinebanking einzuloggen.

Tatsächlich landet man unter dem angegebenen Link aber nicht auf der Webseite der eigenen Bank, sondern auf einer Webseite der Betrüger. Die dort eingegebenen persönlichen Daten (Login, PIN, TAN) werden von den Kriminellen gespeichert und dann dafür verwendet, das Konto des Opfers um hohe Beträge zu erleichtern.

Würden die Betrüger das Geld jetzt einfach auf das eigene Konto überweisen, so liessen sie sich wohl relativ leicht aufspüren und dingfest machen.

Leider gehen sie weitaus raffinierter vor. Sie werben (z.B. über Spam-Mails oder Anzeigen in Jobbörsen) freie Mitarbeiter an, die sie “Finanz-Agenten” oder ähnlich nennen. Diese erhalten die Aufgabe, auf ihrem Girokonto eingehende Zahlungen (nämlich: das gestohlene Geld des Phishing-Opfers) gegen üppige Provision (nicht selten 10 % und mehr) auf einem für Banken und Strafverfolgungsbehörden später schwer nachvollziehbaren Weg (z.B. per Western Union) an eine bestimmte Person (z.B. in Petersburg) zu senden. Dem “Finanzagenten” wird erklärt, dass er Mitarbeiter einer Firma im Bereich Finanzdienstleistungen ist. Statt dessen ist der “Finanzagent” am Ende genauso geschädigt wie das Phishing-Opfer: das eigene Geld ist weg, das Geld des Phishing-Opfers kann er nicht behalten, und die Staatsanwaltschaft wird gegen ihn ermitteln wegen Computerbetruges, Beihilfe zur Geldwäsche und Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz. Nichtwissenheit schützt nicht vor Strafe, denn wie soll es bewiesen werden, dass man unschuldig ist? Da in der Regel nur einen einzig Zahlung ausreicht, um die „Finanz-Agenten“ anzuzeigen, werden ständig neue Opfer gesucht und es gibt genug Menschen, die darauf hereinfallen.