Immobilienrettung vor Zwangsversteigerung

 

Vorab ein kleines Video, wie schnell eine Immobilien-Zwangsvollstreckung eintreten und entgleisen kann. Nicht jeder Fall ist so gelagert, aber es ist keine Seltenheit.

Nicht vergessen! Verloren ist Ihre Immobilie erst, wenn sie ersteigert wurde – und Sie nicht der Bieter sind.

Nicht selten wird die Zwangsversteigerung als endgültiger finanzieller Ruin angesehen. In dieser Phase nutzen Banken und Gläubiger gerne die gegenwärtige „Ohnmacht“ des Schuldners für ihre Vorteile und erhöhen den Druck. Oft wird dann die Immobilie vorschnell übereignet. Der Schuldner nimmt diese vermeintliche Hilfe gerne an.

Eine Zwangsversteigerung ist die endgültige Verwertung der Immobilie.

Allerdings gibt es noch das Zwangsverwaltungsverfahren, welches auf den Ertrag der Immobilie abzielt. Bei diesem Verfahren hingegen, wird auf den Ertrag der Immobilie abgezielt.

Man sollte noch wissen, dass die Vereitelung der Zwangsavollstreckung eine strafbare Handlung ist und auch mit seriösen Mitteln kann sie nicht verhindert werden.

Lösungen sind im Rahmen der angeordneten Zwangsversteigerung noch möglich. Dazu ist allerdings eine umfangreiche Prüfung des Sachverhaltes erforderlich.

Folgende Lösungen haben Sie zur Wahl:

Die Immobilie selbst ersteigern, über Treuhandgesellschaften oder Angehörige bieten mit.

schnellstmögliche Kapitalbeschaffung
Eigenfinanzierung
Finanzierung über Angehörige
Nutzung unserer Wohnungsgesellschaft
durch Teilverwertung die Rücknahme der Anordnung zu erreichen
(in der Regel nur über Besitzgesellschaften mit ausreichender Bonität möglich)

Insgesamt gesehen, ist diese Art der Zwangsversteigerung sehr komlex.

Sie brauchen auf jeden Fall weitere Infos zum Thema Immobilienrettung und suchen Sie frühzeitig einen Fachmann auf, der Sie berät und weiterhelfen kann.



Share: